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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2006 - L 19 B 566/06 AS PKH   

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https://dejure.org/2006,23076
LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2006 - L 19 B 566/06 AS PKH (https://dejure.org/2006,23076)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.09.2006 - L 19 B 566/06 AS PKH (https://dejure.org/2006,23076)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. September 2006 - L 19 B 566/06 AS PKH (https://dejure.org/2006,23076)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung von Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches aufgrund Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Leistungsempfängers; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Entziehung von Leistungen nach dem Zweiten Buch des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 31.01.1979 - 11 BA 129/78

    Nichtzulassungsbeschwerde - Mitwirkung der Beteiligten bei der Sachaufklärung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2006 - L 19 B 566/06
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes dann der Fall, wenn der Leistungsträger davon ausgehen konnte, dass der Betroffene sich der Folgen seines Verhaltens bewusst war und der schriftliche Hinweis ihn nicht zu anderem Verhalten veranlassen könnte, der Hinweis also ohne Sinn wäre (BSG, Beschluss vom 31. Januar 1979 - 11 BA 128/78 - SozR 1500 § 160 Nr. 34).
  • LSG Sachsen, 01.11.2007 - L 3 AS 60/07
    Richtige Klageart ist im Falle einer Versagung einer Leistung nach § 66 SGB I nur die (isolierte) Anfechtungsklage (vgl. eingehend: BSG, Urteil vom 24. November 1987 - 3 RK 11/87 - JURIS-Dokument; RdNr. 21; BSG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 7 RAr 70/87 - JURIS-Dokument; RdNr. 12 = SozR 1200 § 66 Nr. 13. Vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 25. September 2006 - L 19 B 565/06 AS ER - JURIS-Dokument RdNr. 13 und L 19 B 566/06 AS ER - JURIS-Dokument RdNr. 15) und nicht die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 4 SGG, wovon aber offenbar das Sozialgericht ausgegangen ist.
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